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Einwilligungserklärung der Kunden benötigt

Seit dem 1. September 2023 gilt das neue Datenschutzgesetz. Deshalb benötigen wir von jedem Kunden eine Einwilligungserklärung, dass wir mit den gespeicherten Daten verantwortungsvoll umgehen. Diese können Sie entweder beim ersten Termin in der Praxis per Hand unterschreiben oder den im Vorfeld zugesendeten Fragebogen ausfüllen und unterschrieben zurücksenden.